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Energieausweis

Das Zertifikat für Ihre Immobilie

Der Energieausweis

Für den Verkauf Ihrer Immobilie benötigen Sie vorab einen Energieausweis, der den bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieverbrauch Ihres Gebäudes dokumentiert. Er vereinfacht es Kaufinteressenten, anfallende Energiekosten abzuschätzen und den energetischen Zustand von Immobilien miteinander zu vergleichen.

Welche Informationen beinhaltet ein Energieausweis?

Ein Energieausweis ist eine Art energetischer Steckbrief Ihrer Immobilie. Er enthält u.a. detaillierte Informationen zur Größe der Gebäudenutzfläche, des Baujahres und wesentlicher Energieträger. Basierend auf tatsächlichen Verbrauchsdaten („Verbrauchsausweis“) oder einer Berechnung des Energiebedarfs („Bedarfsausweis“) ergibt sich die Energieeffizienzklasse Ihrer Immobilie. Zudem enthält der Energieausweis Empfehlungen für kostengünstige Modernisierungen. Er ist somit ein wichtiges Dokument, das sie für die Veräußerung eines Objektes benötigen.

Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben

Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) benötigen Sie einen Energieausweis, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder neu vermieten möchten. Bereits im Immobilieninserat müssen Daten aus dem Energieausweis veröffentlicht werden, bei einer Besichtigung muss dieser entweder gut ausgelegt sein oder dem Interessenten vorgelegt werden. Hält sich der Verkäufer nicht daran, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 15.000 € Ordnungsgeld geahndet werden kann.

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die unterschiedlich erstellt werden:

  • Verbrauchsausweis: Der sogenannte Verbrauchsausweis zeigt den Energieverbrauch einer Immobilie für Heizung und Warmwasserbereitung in den letzten drei Jahren. Er stellt somit den tatsächlichen durchschnittlichen Verbrauch des Objekts dar.
  • Bedarfsausweis: Der sogenannte Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes, seiner Wärmeverluste und der Heizungsanlage. Die Energieeffizienzklasse des das Gebäudes ergibt sich aus der Qualität und Dämmung der Gebäudehülle, der Außenwände sowie der Isolierung der Fenster und der Decken, wobei die Berechnung anhand von standardisierten Randbedingungen (z.B. einer Innentemperatur von 19 Grad im beheizten Bereich des Gebäudes) erfolgt. Auf diese Weise können Hausbesitzer den ermittelten Endenergiebedarf als Richtwert für ihren künftigen Energieverbrauch verwenden. Der Bedarfsausweis berücksichtigt nicht nur die Endenergie, sondern auch die so genannte Vorkette (Erschließung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der verwendeten Energieträger (z. B. Heizöl, Gas, Strom). Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf für das gesamte Objekt. Bei Wohnungen wird dieser dann auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt. Der Bedarfsausweis gibt also den Energiebedarf an, der für die Beheizung der Immobilie erforderlich ist.

Ausnahmen

Es gibt nur wenige Ausnahmen, die von der Pflicht einen Energieausweis vorzuhalten befreit sind (z.B. denkmalgeschützte Gebäude, Gebäude mit weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche, Ferienhäuser, Ställe oder ähnlches).

Ihr Energieausweis

Sie möchten wissen, ob und welchen Energieausweis Sie für den Verkauf Ihrer Immobilie in Flensburg & Umgebung benötigen?

Dann sprechen Sie uns an. Wenn Sie uns einen Maklerauftrag erteilen, kümmern wir uns um alle Fragen, die den Energieausweis betreffen.

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Ihr persönlicher Kontakt:

Sebastian Stancikas

ImmoMakler Nord e.K.
Sebastian Stancikas
Lise-Meitner-Str. 2
24941 Flensburg

Mobil: 0175-6294880
Email: kontakt at immomakler-nord dot de

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